Referenzbeispiel: Erkundung von Karstphänomenen

Nach dem Abriss von Altbausubstanz wurde bei der Bohrerkundung für dort neu zu errichtende Gebäude mit einer Bohrung in 15 m Tiefe ein ca. 10 m großer Hohlraum (im Bereich der mit "A" bezeichneten Anomalie in Abb. 2) angetroffen. Mit Hilfe der geophysikalischen Erkundung sollten Aussagen über Lage und Ausdehnung dieses Hohlraumes sowie über eventuelle weitere Karsterscheinungen gewonnen werden.

Für die Erkundung der Karstphänomene wurden gravimetrische Messungen auf einem Punktraster von 4 m x 4 m durchgeführt. Neben der üblichen Aufnahme von Lage und Höhe der gravimetrischen Messpunkte war es in diesem Fall auch notwendig, die Position und Höhe der angrenzenden Gebäude mit zu erfassen, da diese einen Einfluss auf die z. T. in unmittelbarer Nähe stattfindenden Schweremessungen haben.

Im Ergebnis der gravimetrischen Messungen konnten für das neu zu bebauende Gebiet die Bereiche ausgehalten werden, in den gravimetrische Minima (grün koloriert) auf Hohlräume oder Auflockerungszonen hinweisen. Neben den wahrscheinlich geologischen Ursachen für Anomalie A (für die sich Aussagen über die Ausdehnung des Hohlraumes sowie über damit verbundene Auflockerungsbereiche ableiten ließen) und das südwestlich anschließende Minimum, konnten auch Einflüsse der ehemals oder noch vorhandenen Bebauung bei den anderen Anomalien erkannt werden. So wird z.B. Anomalie "C" von einem in diesem Bereich verlaufenden Straßentunnel verursacht.

Mit den gravimetrischen Messungen gelang eine Abgrenzung der vermuteten Karstbereiche im Untersuchungsgebiet. Selbst wenn nicht für alle Anomalien eine eindeutige Ursache definiert werden konnte, bietet das gravimetrische Ergebnis eine sehr gute Grundlage für den gezielten Ansatz nachfolgender direkter Untersuchungen (z. B. Bohrungen) und für die Planung ggf. notwendiger Sicherungsmaßnahmen.